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Die Robert-Enke-Stiftung ist als eingetragene gemeinnützige Organisation von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Steuernummer 23/210/08053

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Robert Enke war unter anderem Torwart der Bundesligamannschaft von Hannover 96 und der deutschen Fußballnationalmannschaft. Er litt über mehrere Jahre an Depressionen. Am 10. November 2009 nahm sich Robert Enke das Leben. Er hinterließ seine Ehefrau Teresa Enke und eine acht Monate alte Tochter. Der Tod von Robert Enke hat tiefe Betroffenheit und großes Mitgefühl in allen Teilen der Bevölkerung ausgelöst. Die Krankheit Depression wurde durch seinen tragischen Tod in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt.

Der deutsche Fußball fühlt sich verpflichtet, dieses Thema anzupacken. Aus diesem Grunde haben Anfang 2010 der Deutsche Fußball-Bund (DFB), der DFL e.V. und Hannover 96 unter dem Vorsitz von Teresa Enke die Robert-Enke-Stiftung gegründet.

Die Zielsetzung im Stiftungszweck Depression

Als Auftrag erkannte die Stiftung, dafür Sorge zu tragen, eine Versorgungsstruktur ins Leben zu rufen, die es einem Leistungssportler ermöglicht, unabhängig von seinem Verein oder Verband ein Behandlungsangebot für seine Erkrankung in Anspruch nehmen zu können. Ein solches Angebot stand Robert Enke nicht zur Verfügung. Dieses Ziel ist in Zusammenarbeit mit den Projekt- und Kooperationspartnern erreicht worden. Jeder Leistungssportler in Deutschland erhält bei Bedarf über die Robert-Enke-Stiftung innerhalb kürzester Zeit einen Therapieplatz. Ein professioneller Erstkontakt mit einem Sportpsychiater wird über eine Beratungshotline ermöglicht, die werktags für mind. drei Stunden geschaltet ist. Die Initiative MentalGestärkt verfolgt zudem in Bezug auf die sportpsychologische Betreuung einen präventiven Ansatz, um mit dem gesunden Athleten mögliche gesundheitsfördernde Aspekte zu erarbeiten.

Der durch Teresa Enke geprägte Begriff der Enttabuisierung beschreibt das zweite grundsätzliche Anliegen der Stiftungsarbeit, in welchem sich die Stiftung vor allem auch operativ engagiert. Ziel ist es, ein Klima zu schaffen, in dem sich ein depressiv erkrankter Mensch ohne Stigmatisierung erklären und nach seiner Heilungsphase wieder in sein berufliches Umfeld zurückkehren kann. Erste Schritte wurden unternommen, dennoch bleibt hier die Robert-Enke-Stiftung sozusagen weiter am Ball.

Die Strahlkraft des Fußballs und des Sports im Allgemeinen dient dabei als große Hilfe die gesamte Gesellschaft über psychische Krankheiten aufzuklären und ihre Enttabuisierung kontinuierlich voranzutreiben. Das Projekt „Robert-Enke-Stiftung auf Tour“ besucht daher mit einem mobilen Informationsstand schon seit der Bundesligasaison 2011/12 an die Arenen und Stadien der Fußball-, Handball, Eishockey- oder Basketballbundesliga, um die Menschen hinsichtlich der beiden Stiftungszwecke (Krankheitsbilder) aufzuklären.

Die Zielsetzung im Stiftungszweck Kinderherzkrankheiten

Lara Enke, die gemeinsame Tochter von Teresa und Robert, wurde am 31. August 2004 mit einem Hypoplastischen Linksherz- und Turner-Syndrom geboren. Um ihr Überleben zu sichern, mussten unmittelbar nach der Geburt und zu zwei späteren Zeitpunkten Eingriffe an ihrem Herzen vorgenommen werden. Am 17. September 2006 verstarb Lara im Alter von zwei Jahren. Die Stiftung setzt sich zudem dafür ein, dass Familien mit einem herzkranken Kind auch angenehme Stunden wie beispielsweise bei einem organisierten Familienwochenende oder einer Sport- und Erlebniswoche verbringen können. Hierbei ist der Bundesverband Herzkranker Kinder ein wichtiger Kooperationspartner.

Die Robert-Enke-Stiftung verfügt über drei Gremien

Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung und in eigener Verantwortung bzw. führt die laufenden Geschäfte. Hierfür kann der Vorstand einen Geschäftsführer einbestellen. Grundsätzlich wird die oder der Vorsitzende der Robert-Enke-Stiftung, genau wie der Schatzmeister, gemäß § 7 Nr. 2 der Satzung der Stiftung durch das Präsidium des DFB in Abstimmung mit dem DFL e.V. und der Hannover 96 GmbH & Co. KG berufen. Abweichend davon ist Teresa Enke laut § 7 Nr. 3, solange sie es wünscht, als Vorstandsvorsitzende zu berufen.

Der Stiftungsrat fungiert entsprechend § 11 der Satzung als überwachendes, unterstützendes und beratendes Gremium des Vorstandes. Seine Aufgaben sind es, insbesondere Empfehlungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und Verwendung der Stiftungsmittel abzugeben. Neben der Entlastung des Vorstandes werden der Haushaltsplan, die Jahresabrechnung und der Tätigkeitsbericht geprüft und genehmigt. Der Deutsche Fußball-Bund e.V., der DFL e.V. und die Hannover 96 GmbH &Co. KG berufen jeweils eines der drei Mitglieder des Stiftungsrates, wobei man sich darauf verständigt hat, dass diese immer die Präsidenten der genannten Institutionen darstellen sollten. Der Vorsitzende dieses Gremiums wird im Regelfall von den Mitgliedern bestimmt, wobei bei fehlender Einigung die Vorstandsvorsitzende über die Vergabe des Amtes entscheidet.
Das Kuratorium, als drittes Gremium der Stiftung, berät den Vorstand in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung und genehmigt die vom Vorstand vorgeschlagenen Richtlinien für die Gewährung der Stiftungsmittel. Zudem wird den Mitgliedern jenes Gremiums die Aufgabe zu Teil, die Verbindung der Stiftung zu Persönlichkeiten und Partnern aus der Medizin, Politik, Wissenschaft, dem Sport und dem öffentlichen Leben zu fördern. Damit ist das Kuratorium vordergründig ein Gremium, welches einen Beitrag zu dem positiven Erscheinungsbild der Stiftung in der Öffentlichkeit beitragen soll. Zu den bis zu 20 Mitgliedern gehören in jedem Fall der Präsident des DFB und der jeweilige Vizepräsident des DFB für sozial- und gesellschaftspolitische Aufgaben.  Das Amt des Vorsitzenden wird durch die Mitglieder des Kuratoriums selbst bestimmt.

Die Mitglieder aller drei Gremien werden immer für eine Amtszeit von drei Jahren berufen und sind ehrenamtlich tätig. Es gilt § 6 Absatz 2 der Stiftungssatzung. Der Vorstand hat einen Geschäftsführer bestellt. Ferner beschäftigt die Stiftung einen hauptamtlichen Mitarbeiter.

Finanzierung und Rechenschaft

Die Stiftung ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf laufende Zuwendungen angewiesen. Der Jahreshaushalt kann nicht allein aus Zinserträgen des Grundstockvermögens finanziert werden. Wesentlich für die Haushaltsplanung ist dabei die Basisfinanzierung der drei Stiftungsgründer. Einen weiteren Teil erhält die Stiftung durch Privatspenden oder Spenden von Unternehmen. Jedoch praktiziert die Stiftung kein Fundraising.
Die Buchhaltung der Stiftung wird durch ein externes Unternehmen betreut. Die Stiftung verpflichtet sich freiwillig dazu, den Jahresabschlussbericht durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen bzw. testieren zu lassen. Die Stiftung legt zudem im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sämtliche Dokumente und Unterlagen zur Prüfung der niedersächsischen Stiftungsaufsicht (Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser) und den Finanzbehörden vor. Somit gewährt die Robert-Enke-Stiftung die nötige Transparenz, um das Vertrauen ihrer Spender zu bewahren.