Unser Ziel ist es, Einrichtungen, Projekte und Institutionen zu unterstützen, die sich mit der Aufklärung, Erforschung und Behandlung von Depressionserkrankungen und Kinderherzkrankheiten beschäftigen.
Als eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts müssen wir dabei immer sicherstellen, unsere Mittel gemäß unserer beiden Stiftungszwecke Depressionen und Kinderherzkrankheiten einzusetzen.
Hierzu haben wir unser Antragsverfahren angepasst und unterscheiden ab sofort zwischen Förderanträgen bis zu und solchen über 5.000 Euro. Je nachdem, welches Projekt Sie beantragen möchten, können Sie ab sofort das betreffende Formular auswählen.
Alle Informationen und benötigten Unterlagen finden Sie auf unserer Seite zur Antragsstellung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.